1. AUS (Regel 18)

Aus ist durch weiße Pfosten, Zäune und die äußere Kante der Mauer an Loch 5 begrenzt. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

2. BEWEGLICHE HEMMNISSE (Regel 15)

Seitliche Entfernungsmarkierungen sowie alle roten, gelben und blauen Pfosten sind bewegliche Hemmnisse.

3. UNGEWÖHNLICHE PLATZVERHÄLTNISSE (Regel 16)

a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen (Linien) und / oder durch blaue Pfähle gekennzeichnet; ist beides vorhanden, haben die Linien Vorrang.
Neben den Drainage-Rinnen auf den Bahnen 3,8,12, 17 und 18 gelten die mit Gras bewachsenen Cartwege auf den Bahnen 1, 14 und 17 auch ohne Kennzeichnung als Boden in Ausbesserung.
b) Alle Elektro-Schutzzäune sind unbewegliche Hemmnisse. Zusätzlich gilt an Bahn 9: Die Spielverbotszone des Elektro-Schutzzauns und der unmittelbar anschließende Cart-Weg sind zusammengehörige ungewöhnliche Platzverhältnisse, wenn Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen wird (Musterplatzregel F-3).

4. PENALTY AREA (Regel 17)

Penalty Areas sind durch gelbe und rote Pfosten gekennzeichnet. An Grün 10 gilt die äußere Kante der Mauer als Begrenzung der Penalty Area. Sofern Linien die Grenzen einer Penalty Area kennzeichnen, haben diese Vorrang.

5. SPIELVERBOTSZONEN (Regel 2.4)

Spielverbotszonen sind durch Markierungspfähle (rot oder blau) mit grünen Kappen gekennzeichnet. Auch ohne weitere Kennzeichnung ist folgendes eine Spielverbotszone im Sinne ungewöhnlicher Platzverhältnisse:

a) Anpflanzungen, die durch Manschetten, Bänder oder Seile markiert sind (MPR E-10)
b) Der Sodengarten zwischen Bahn 11 und 15 (MPR E-8.1)
c) Die blau gekennzeichneten Wintergrüns (MPR E-8.1)d)
d) Alle Elektro-Schutzzäune auf dem Platz (Elektro-Schutzzäune im Sinne dieser Regelung sind ausschließlich Wildschweinabwehrzäune mit 3 isolierten Litzen):
Liegt der Ball eines Spielers im Gelände und wird der Raum des beabsichtigten Schwungs oder der Stand des Spielers durch den Elektro-Schutzzaun behindert, muss der Spieler straflos Erleichterung nach den Regeln 16.1 f i.V.m. 16.1b in Anspruch nehmen.

Ist das Betreten einer Spielverbotszone untersagt, kann das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

6. Signaltöne bei Spielunterbrechung

langer Signalton: unverzügliche Unterbrechung des Spiels (Gefahr)
3 kurze Signaltöne: normale Spielunterbrechung
2 kurze Signaltöne: Wiederaufnahme des Spiels

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

Strafe für den Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

Lochspiel – Lochverlust
Zählspiel – 2 Strafschläge

Hinweise:
A. Sämtliche Übungsflächen (Grün und Vorgrün) sind nicht zum Platz gehörig.

Sonderplatzregel

Sonderplatzregeln werden durch einen Aushang am weißen Brett bekannt gegeben.

Entfernungsangaben zum Grünanfang

200 Meter: gelbe Platten in der Fairway-Mitte
150 Meter: rote Platten in der Fairway-Mitte und seitlich grüne Pfosten
100 Meter: weiße Platten in der Fairway-Mitte und seitlich grüne Pfosten

Pin Position

Blaue Fahne: vorne
Weiße Fahne: mitte
Rote Fahne: hinten

Bitte Golfetikette beachten!

Bitte keine Probeschläge auf den Abschlägen.
Bitte Divots wieder einsetzen.
Bitte Bunkerspuren beseitigen.
Bitte die Vorgrüns nicht mit dem Caddywagen befahren.
Bitte Pitchmarken auf den Grüns ausbessern.

Verhalten bei Gewitter und Blitzgefahr

Der DGV und GVNRW haben Verhaltenshinweise bei Gewitter herausgegeben.

Blitzschutzhütten

Die Blitzschutzhütten auf dem Golfplatz sind auf der Scorekarte markiert und verfügen über den aktuellen Stand der Blitzschutztechnik.

Blitzschutz auf der Driving Range

Die Abschlagsgebäude auf der Driving Range verfügen über Blitzschutzanlagen.